Der Lahn-Dill-Kreis hat die Inzidenzstufe von 35 überschritten und daher gelten für die Nutzung der Sporthalle die aktuellen Regeln.
Zutritt haben wir nur noch nach der 3G-Regel, also nur für geimpfte, genesene oder getestete ist der Zutritt erlaubt.
Nachweisen müssen wir folgendes:
Geimpft, also wer die zweite Impfung erhalten hat, plus 14 Tage, also den kompletten Impfschutz hat. Das kann per Zertifikat (App oder Dokument) nachgewiesen werden.
Genesene erhalten ebenfalls ein Zertifikat oder Dokument über Ihre Apotheke.
Für getestete gilt der offizielle Nachweis über eine Teststation. Ein Selbst-Test zuhause reicht nicht aus.
Die sonstigen Regelungen bleiben selbstverständlich:
Abstand halten, Einbahnstrassen-Regelung, Maske bei Eintritt, Desinfektion am Eingang. Wir lüften, auch wenn es frisch wird.